Berliner Testament — was Ehepaare wirklich wissen müssen
Das Berliner Testament nach § 2269 BGB ist die häufigste Form des Ehegattentestaments in Deutschland: Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, die gemeinsamen Kinder werden Schlusserben. Vorteile sind die vollständige Absicherung des Längerlebenden und die Vermeidung einer Erbengemeinschaft. Risiken liegen im Pflichtteilsanspruch der Kinder, in der Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen nach dem ersten Erbfall und in der doppelten erbschaftsteuerlichen Belastung mit ungenutzten Freibeträgen der Kinder. Bei Patchworkfamilien, größeren Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Bezügen ist eine individuelle Gestaltung mit Pflichtteilsstrafklausel, Wiederverheiratungsklausel oder alternativen Modellen (Vermächtnis, Nießbrauch) regelmäßig vorzuziehen.
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Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer, LL.M., Maîtrise en droit
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