Erbengemeinschaft auflösen.
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft: Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung gegen Abfindung, Teilungsversteigerung. Verwaltung des ungeteilten Nachlasses, Auskunftsrechte, Verkehrswertermittlung.
FAQ
- Wie löse ich eine Erbengemeinschaft auf?
- Drei Wege: einvernehmlicher Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung oder – als Ultima Ratio – Teilungsversteigerung.
- Was ist eine Teilungsversteigerung?
- Ein Verfahren, in dem Nachlassimmobilien zwangsversteigert werden, um die Erbengemeinschaft beenden zu können.
- Können einzelne Erben ausgezahlt werden?
- Ja, durch Abschichtung gegen Abfindung. Erfordert Vertrag und ggf. notarielle Beurkundung bei Immobilien.
- Wer trägt die Kosten?
- Grundsätzlich die Erbengemeinschaft anteilig nach Erbquoten.
- Wie lange dauert die Auseinandersetzung?
- Einvernehmlich 3–6 Monate, streitig oft 1–3 Jahre.
Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer, LL.M., Maîtrise en droit
Achenbachstr. 132, 40237 Düsseldorf
E-Mail: vincent@stelzhammer.legal