Pflichtteil berechnen.
Berechnung und Durchsetzung des Pflichtteils nach §§ 2303 ff. BGB: Hälfte des gesetzlichen Erbteils, Auskunftsanspruch gegen den Erben, notarielles Nachlassverzeichnis, Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Schenkungen.
FAQ
- Wie hoch ist mein Pflichtteil?
- Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehepartner und – bei kinderlosem Erblasser – die Eltern.
- Wer ist pflichtteilsberechtigt?
- Kinder, Enkel (wenn deren Eltern bereits verstorben sind), der Ehegatte und in Ausnahmefällen die Eltern des Erblassers.
- Welche Auskunftsrechte habe ich?
- Pflichtteilsberechtigte können vom Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis sowie Wertgutachten verlangen.
- Wie wird der Pflichtteil durchgesetzt?
- Zunächst Auskunft, dann Wertermittlung, dann Zahlungsverlangen. Notfalls Klage – häufig gibt es Vergleiche.
- Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
- Drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und enterbender Verfügung, spätestens 30 Jahre nach Erbfall.
Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer, LL.M., Maîtrise en droit
Achenbachstr. 132, 40237 Düsseldorf
E-Mail: vincent@stelzhammer.legal