Vorweggenommene Erbfolge.
Beratung zur vorweggenommenen Erbfolge durch Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer in Düsseldorf: Vermögen zu Lebzeiten übertragen, steuerlich durchdacht und rechtlich abgesichert. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung (§ 14 ErbStG). Gestaltung mit Nießbrauchsvorbehalt, Wohnrecht, Rückforderungsrechten und Pflegeverpflichtungen im notariell beurkundeten Vertrag. Abstimmung mit Testament und Pflichtteilsrisiken (§ 2325 BGB), Ausgleichung unter Geschwistern (§ 2050 BGB) und Immobilien in Frankreich (französischer Freibetrag 100.000 Euro je Kind, erneuerbar alle fünfzehn Jahre). Ablauf: Erstgespräch, Beratung, Ausarbeitung und Umsetzung mit Notariat. Erstberatung 190 €, weiteres Honorar nach Umfang und Struktur der Übertragung, vorab vereinbart.
Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer, LL.M., Maîtrise en droit
Achenbachstr. 132, 40237 Düsseldorf
E-Mail: vincent@stelzhammer.legal