Pflichtteil bei Enterbung — was Betroffene wissen müssen
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger am Nachlass. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich gegen die tatsächlichen Erben. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatte/eingetragener Lebenspartner sowie — bei kinderlosem Erblasser — die Eltern. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Für Unternehmerfamilien stellt der Pflichtteil ein strukturelles Risiko dar, das durch frühzeitige Gestaltung reduziert werden kann.
Kontakt
Rechtsanwalt Dr. Vincent Stelzhammer, LL.M., Maîtrise en droit
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